Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma OnTour Solar GmbH

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma OnTour Solar GmbH (im Folgenden: OnTour Solar) und Unternehmern bzw. Personen, d.h., natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen, privaten oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (im Folgenden: Kunden). Anderslautende Bedingungen der Kunden haben keine Gültigkeit. Ausnahmen sind bei schriftlicher Einverständniserklärung von OnTour Solar möglich. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an.

2. Vertragsabschluss

  1. Vertragsangebote von OnTour Solar sind freibleibend. Die Bestellung durch den Kunden ist ein bindendes Angebot. Verträge kommen erst durch die Auftragsbestätigung oder Lieferung von OnTour Solar zustande.
  2. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung von OnTour Solar maßgebend. Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale der Ware dienen der Illustration und sind nicht verbindlich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ebenso sind öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware. Geringfügige Abweichungen von Angaben über Maße, Gewichte, Beschaffenheit und Qualität bleiben vorbehalten.
  3. Änderungen behält sich OnTour Solar auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen. Der Kunde wird sich mit darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen bzw. Abweichungen von OnTour Solar einverstanden erklären, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der entstehenden Transportkosten. Anfallende Einfuhrgebühren und Steuern sind vom Kunden zu tragen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, 100 % des vereinbarten Preises vor Lieferung zu zahlen ggfls. diese Zahlung mit einer banküblichen Bürgschaft abzusichern, falls nicht schriftlich anderes vereinbart wurde. Mögliche Restzahlungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist OnTour Solar berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Kann OnTour Solar einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen.
  3. OnTour Solar behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als zwei Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Diese Preiserhöhung ist jedoch nur bis zu einer Erhöhung um maximal 8 % des vereinbarten Preises zulässig.
  4. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens ein Zehntel des vereinbarten Preises beträgt.
  5. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von OnTour Solar anerkannt sind.

4. Lieferung

  1. Liefertermine und Lieferfristen werden schriftlich zwischen dem Kunden und OnTour Solar auftragsbezogen vereinbart. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss. Werden nachträglich schriftlich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein neuer Liefertermin oder eine neue Lieferfrist zu vereinbaren.
  2. Die Einhaltung von vereinbarten Fristen für die Lieferung setzt voraus, dass bei OnTour Solar sämtliche vom Kunden zu liefernden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, Pläne sowie Sonstige erforderliche Unterlagen eingehen.
  3. OnTour Solar kommt mit Überschreiten des vereinbarten Liefertermins in Verzug. Der Kunde kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn OnTour Solar Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. (z.B. Lieferverzug des Vorlieferanten)
  4. Im Falle des Verzuges kann der Kunde OnTour Solar schriftlich eine Nachfrist von 30 Tagen mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme der Lieferung nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Schadenersatzansprüche sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der OnTour Solar begrenzt. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen dieser Ziffer ausgeschlossen.
  5. Lieferungen sind auch entgegenzunehmen, wenn sie unerhebliche Mängel aufweisen.
  6. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

5. Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die von OnTour Solar bereitgestellte Ware bis spätestens 8Tage nach Bereitstellung abzunehmen.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die OnTour Solar aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware Eigentum von OnTour Solar. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für OnTour Solar als Verkäufer, jedoch ohne Verpflichtungen für sie. Erlischt das Eigentum von OnTour Solar durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf OnTour Solar übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von OnTour Solar unentgeltlich. Ware, an der OnTour Solar (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an OnTour Solar ab. OnTour Solar ermächtigt den Kunden hiermit widerruflich, die an OnTour Solar abgetretenen Forderungen für deren Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  1. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von OnTour Solar hinweisen und sie unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.
  2. OnTour Solar ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, auch falls die Ware bereits montiert ist.
  3. Übersteigt der Wert sämtlicher für OnTour Solar bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 20 %, so wird OnTour Solar auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von OnTour Solar freigeben.

7. Vertragliches Pfandrecht

OnTour Solar steht wegen ihrer Forderungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Vertragsverhältnisses in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher ausgeführten Arbeiten, Ersatzlieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Vertragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche gegen den Kunden gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder gerichtlich festgestellt sind.

8. Gewährleistung

  1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, OnTour Solar unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen.
  2. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die §§ 377 ff. HGB. Auch verborgene Mängel können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit der Lieferung zwei Jahre verstrichen sind.
  3. Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl von OnTour Solar auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
  4. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  5. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von OnTour Solar.
  1. Garantien erhält der Kunde durch OnTour Solar nicht. Es gelten die Garantiebedingungen der Produkthersteller, sowie der Dienstleistungspartner. (Transport, Installation und Montage)

9. Auftragsstornierungen

Storniert der Kunde den Auftrag oder Teilleistungen des gebuchten/bestellten Auftrags, haftet er der OnTour Solar gegenüber für alle bereits erbrachten Leistungen und bei OnTour Solar angefallenen Kosten Dritter, aus dem jeweiligen Auftrag.

10. Sonstige Haftung

  1. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Der Schadenersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  2. Veräußert der Kunde die Liefergegenstände verändert oder nach Verbindung mit anderen Waren, so stellt er OnTour Solar im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist. 3. Eine Veränderung der Waren und jede Kennzeichnung, die als Ursprungszeichen des Kunden oder eines Dritten gelten, sind unzulässig.

11. Haftungsausschluss

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Haftungsausschlüsse oder – Begrenzungen gelten nicht für:

  1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von OnTour Solar oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von OnTour Solar beruhen.
  2. sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von OnTour Solar oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von OnTour Solar beruhen.

12. Benachrichtigung nach § 33 BDSG

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die OnTour Solar zu Zwecken der Vertragsverwaltung, Abrechnung und statistischen Auswertung personenbezogene Daten des Kunden elektronisch speichert. Dabei handelt es sich um Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung sowie Daten aus der Vertragsdurchführung.

13. Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schriftform

  1. Wenn Teile dieser Geschäftsbedingungen ungültig sind oder geltendem Recht widersprechen, so werden die übrigen Klauseln hiervon nicht berührt.
  2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Darmstadt.
  3. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Firma OnTour Solar.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.